AN: TRUE NORTH HELI-SKIING LTD., NORTHERN ESCAPE HELI-SKIING, SKYLINE HELICOPTERS LTD., B.S.L.G HOLDINGS LTD., SUMMIT HELICOPTERS LTD, NORTHCOAST HELICOPTERS INC., DISCOVERY HELICOPTERS LTD., DEN HERSTELLER UND DEN INVERKEHRBRINGER DES AVALANCHE AIRBAG-SYSTEMS, SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG IN VERTRETUNG DER PROVINZ BRITISH COLUMBIA und ihre jeweiligen Geschäftsführer, Beamten, Mitarbeiter, Fremdenführer, Vertreter, unabhängigen Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Abgeordneten, Nachfolger, Abtretungsempfänger sowie sonstige Gäste und alle Heliskiing-Teilnehmer (nachfolgend zusammenfassend die „Entlasteten“). DEFINITIONEN
In dieser Entlastungsvereinbarung umfasst die Bezeichnung „Wildnisaktivitäten“ alle von den Entlasteten gebotenen, vereinbarten, organisierten, durchgeführten, geförderten oder autorisierten Unternehmungen, Unterbringungen, Transporte, Veranstaltungen und Dienstleistungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf: Skifahrten, Snowboarding, Schneemobilfahrten, Wanderungen, Schneeschuhwanderungen und sonstige Formen von Backcountry-Reisen; die Miete und Nutzung von Skiern, Snowboards und anderer Ausrüstung; Vorführungen; Orientierungs- und Lehrkurse; das Be- und Entladen von sowie die Reise mit und Bewegung in, auf und um Hubschraubern, Pistenwalzen, Schneemobilen und motorisierten Fahrzeugen; sowie andere mit Wildnisaktivitäten verbundene Aktivitäten, Veranstaltungen und Dienstleistungen. AVALANCHE AIRBAG-SYSTEM
Das Avalanche Airbag-System („AAS“) umfasst einen Rucksack mit integriertem Airbagsystem, das durch Ziehen an einem Aktivierungshebel aufgeblasen wird. Nach dem Aufblasen kann das AAS einer Person, die von einer Lawine erfasst wurde, helfen, näher an der Oberfläche zu bleiben, wodurch es die Überlebenschancen erhöhen kann. Das AAS bläst sich womöglich nicht immer auf und schützt den Nutzer während einer Lawine unter Umständen nicht vor Verletzungen. RISIKOÜBERNAHME – LAWINEN, ALPINES GELÄNDE, WILDNISREISEN, WETTER USW. Mir ist bekannt, dass Wildnisaktivitäten Risiken und Gefahren bergen. Lawinen treten in dem Gebiet, in dem Wildnisaktivitäten stattfinden, häufig auf und können durch Naturgewalt oder das Gebiet querende Personen ausgelöst werden. Ich erkenne an und stimme zu, dass es den Entlasteten eventuell nicht möglich ist, vorherzusagen, ob das alpine Gelände für Wildnisaktivitäten sicher sein oder ob eine Lawine auftreten wird. Das Gelände, in dem Wildnisaktivitäten stattfinden, ist unbeaufsichtigt, unmarkiert, unkontrolliert und birgt neben dem Schneesturzrisiko auch viele andere Risiken und Gefahren. Diese umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf: Wechte; Gletscherspalten; Bäume, Baumscheiben und Baumstümpfe; Bäche; Felsen; Geröll; Totholzflächen; Löcher und Absenkungen im oder unterhalb der Schneedecke; wechselhafte und schwierige Schneelagen; gewalzte Pisten und Pistenränder, Zäune und andere künstlich geschaffene Strukturen; Einsinken in Schnee; Berührtwerden durch oder Zusammenstoßen mit anderen Personen, Fahrzeugen oder Objekten; Begegnungen mit Haus- oder Wildtieren; Verlust von Gleichgewicht und Kontrolle; Ausrutschen, Stolpern und Fallen; Sichverirren oder Getrenntwerden von der eigenen Gruppe oder vom eigenen Fremdenführer; Infektionskrankheiten bedingt durch Viren, Bakterien, Parasiten und Pilze, die durch direkten oder indirekten Kontakt übertragen werden; Versagen der Ausrüstung; fahrlässige erste Hilfe; Fahrlässigkeit anderer Personen, einschließlich anderer Gäste; und FAHRLÄSSIGKEIT DER ENTLASTETEN. ICH BESTÄTIGE, DASS FAHRLÄSSIGKEIT AUCH DAS VERSÄUMNIS DER ENTLASTETEN UMFASST, ANGEMESSENE SCHRITTE ZU UNTERNEHMEN, MICH GEGEN DIE RISIKEN UND GEFAHREN VON WILDNISAKTIVITÄTEN ABZUSICHERN, MICH VOR IHNEN ZU SCHÜTZEN UND MICH VOR IHNEN ZU WARNEN. Kommunikation ist im alpinen Gelände schwierig und im Falle eines Unfalls sind Rettung und medizinische Versorgung möglicherweise nicht verfügbar. Alpine Wetterbedingungen können extrem sein und sich rasch und ohne Vorzeichen ändern, wodurch die Nutzung von Hubschraubern, Pistenfahrzeugen oder Schneemobilen gefährlich wird. MIR SIND DIE MIT WILDNISAKTIVITÄTEN VERBUNDENEN RISIKEN UND GEFAHREN BEKANNT UND ICH STIMME BEREITWILLIG ZU UND ÜBERNEHME JEGLICHES RISIKO UND JEGLICHE GEFAHR SOWIE DIE VERANTWORTUNG FÜR JEGLICHEN AUS DIESEN RESULTIERENDEN PERSONENSCHADEN, TOD, SACHSCHADEN ODER VERLUST.. HINWEIS FÜR SNOWBOARDER UND TELEMARK-SKIFAHRER – ERHÖHTES RISIKO
Im Gegensatz zu Alpinskischuh-Bindungssystemen sind Snowboard- und einige Telemarkschuh-Bindungssysteme nicht darauf ausgelegt, auszulösen und lösen daher unter normalen Umständen nicht aus. Die Nutzung eines Sicherheitsriemens oder einer Halterungsvorrichtung durch Snowboarder oder Telemark-Skifahrer ohne Skibremsen erhöht das Risiko, in einer Lawine nicht zu überleben. HAFTUNGSAUSSCHLUSS, FORDERUNGSVERZICHT UND ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNG
In Anbetracht dessen, dass mir DIEENTLASTETEN die Teilnahme an Wildnisaktivitäten ermöglichen, stimme ich wie folgt zu: - AUF SÄMTLICHE ANSPRÜCHE ZU VERZICHTEN, die ich gegen DIEENTLASTETEN habe oder in Zukunft möglicherweise haben werde, und DIEENTLASTETEN von sämtlicher Haftung für jeglichen Verlust, jeglichen Schaden, jegliche Aufwendung und jegliche Verletzung einschließlich Tod, den bzw. die ich oder meine Angehörigen infolge meiner Teilnahme an Wildnisaktivitäten erleiden können, UNGEACHTET IHRER URSACHE FREIZUSTELLEN, EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT, VERTRAGSVERLETZUNG ODER VERLETZUNG EINER JEGLICHEN RECHTSPFLICHT ODER SONSTIGEN SORGFALTSPFLICHT, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEMÄSS DEM OCCUPIERSLIABILITYACT (NUTZERHAFTUNGSGESETZ), R.S.B.C. 1996, c. 337, GESCHULDETEN SORGFALTSPFLICHT, SEITENS DER ENTLASTETEN. ICH BESTÄTIGE, DASS FAHRLÄSSIGKEIT AUCH DAS VERSÄUMNIS DER ENTLASTETEN UMFASST, ANGEMESSENE SCHRITTE ZU UNTERNEHMEN, MICH GEGEN DIE RISIKEN UND GEFAHREN DER TEILNAHME AN WILDNISAKTIVITÄTEN ABZUSICHERN, MICH VOR IHNEN ZU SCHÜTZEN UND MICH VOR IHNEN ZU WARNEN;
- DIE ENTLASTETEN SCHADLOS ZU HALTEN UND SIE VON SÄMTLICHER HAFTUNG FÜR JEGLICHEN SACHSCHADEN AM EIGENTUM DRITTER SOWIE JEGLICHEN PERSONENSCHADEN, DER AUS MEINER TEILNAHME AN WILDNISAKTIVITÄTEN RESULTIERT, FREIZUSTELLEN;
- Diese Entlastungsvereinbarung ist im Falle meines Ablebens oder meiner Handlungsunfähigkeit wirksam und verbindlich für meine Erben, Angehörigen, Nachlassverwalter, Abtretungsempfänger und Vertreter;
- Diese Entlastungsvereinbarung und jegliche Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der unterzeichnenden Parteien unterliegen den Gesetzen der Provinz British Columbia und keiner anderen Gerichtsbarkeit und werden ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt; und
- Eine Rechtsstreitigkeit zwischen den unterzeichnenden Parteien in Bezug auf diese Entlastungsvereinbarung darf nur in der Provinz British Columbia angestrengt und nur innerhalb der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Provinz British Columbia ausgetragen werden.
Bei meiner Unterzeichnung dieser Entlastungsvereinbarung verlasse ich mich nicht auf andere mündliche oder schriftliche Auskünfte oder Behauptungen der Entlasteten hinsichtlich der Sicherheit von Wildnisaktivitäten als auf die in dieser Vereinbarung dargelegten. ICH BESTÄTIGE, DASS ICH DIESE ENTLASTUNGSVEREINBARUNG GELESEN HABE UND DASS MIR BEKANNT IST, DASS ICH DURCH DIE UNTERZEICHNUNG DIESER ENTLASTUNGSVEREINBARUNG AUF BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE VERZICHTE, DIE ICH ODER MEINE ERBEN, ANGEHÖRIGEN, NACHLASSVERWALTER, ABTRETUNGSEMPFÄNGER UND VERTRETER DEN ENTLASTETEN GEGENÜBER ANDERENFALLS DURCHSETZEN KÖNNTEN. ICH ERKENNE AN, DASS DIESE ENTLASTUNGSVEREINBARUNG FÜR ALLE ZUKÜNFTIGEN TEILNAHMEN AN WILDNISAKTIVITÄTEN GILT. Datiert auf den April 25, 2024
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